Kostenersatz für Schiedsrichter
Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten erhalten für ihren Einsatz an Spieltagen eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigungen ist der „Richtlinie zum Kostenersatz für Schiedsrichter“ (Stand 10/2017) festgelegt und wird von dem platzstellenden Verein vor Ort entrichtet.
Den Schiedsrichtern entstandene Fahrtkosten sind mit dem NRV abzurechnen. Hierzu ist das Formular „SNRV_Abrechnungen_2022“ zu verwenden und an den Finanzbeauftragten zu schicken.
Achtung:
Spiele der 1. Bundesliga werden direkt mit der SDRV abgerechnet. Die Unterlage dazu sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.drvreferees.de/documents
Spiele der DRJ werden nach der Kostenrichtlinie der SDRV (https://www.drvreferees.de/images/sdrv/bylaws/2017_RL_Kostenersatz_Schiedsichter.pdf) mit dem Heimverein abgerechnet.
Ansprechpartner
SNRV Finanzbeauftragter: | Jürgen Goldau | goldau@snrv-rugby.de |